Eine gute Information ist das A und O in Personalfragen. Selbstverständlich beraten wir Sie zu Ihrem individuellen Projekt gerne persönlich. Vielleicht helfen diese Fragen aber auch schon weiter? Falls nicht – unsere Telefonnummer ist schnell gewählt. Wir freuen uns auf einen Austausch!
Unternehmen beauftragen professionelle Vermittler mit der Personalsuche für die eigenen Reihen aus sehr unterschiedlichen Gründen.
Wenn der Stellenmarkt sehr eng ist, wollen Unternehmen oft vermeiden, dass sie extrem viele Bewerbungsunterlagen für ihre offene Position erhalten. Ein renommierter Vermittler schlägt auf die Vakanz nur bereits vorausgewählte Mitarbeiter vor, die er selber bereits interviewt hat und die er kennt.
Manchmal soll die Personalsuche auch streng vertraulich vonstattengehen und die Stelle soll im Vorfeld nicht in der Öffentlichkeit erscheinen
In der Zeitarbeit hat man mit dem Zeitarbeitsunternehmen einen regulären, klassischen Arbeitsvertrag und wird an andere Unternehmen für unterschiedlich lange Zeit und unterschiedliche Aufgaben überlassen.
Im Rahmen der Personalvermittlung besteht kein Arbeitsvertrag mit uns, sondern Sie werden als Mitarbeiter bei interessanten, passenden Stellen von uns angesprochen und bei Interesse für die konkrete Vakanz in einem bestimmten Unternehmen vorgeschlagen. Diese Dienstleistung ist für Sie als bei uns registrierter Mitarbeiter immer kostenlos.
Ihr Gehalt und die sozialen Leistungen laufen auf unsere Kosten ganz normal weiter. Sie müssen lediglich telefonisch erreichbar sein, damit wir Sie bei einem kurzfristigen Auftrag oder auch für ein Vorstellungsgespräch in einem Unternehmen kontaktieren können.
Für fast alle Aufträge mindestens eine abgeschlossene Ausbildung. Unter Umständen reichen aber auch einige Jahre Erfahrung in dem Bereich, in dem Sie eingesetzt werden möchten, denn bei entsprechendem Engagement fördern wir unsere Mitarbeiter auch durch zusätzliche Weiterbildungen.
Da wir an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert sind, ist es sehr wichtig, Interessen, Kenntnisse und Ziele im Vorfeld gemeinsam mit Ihnen abzuklären. Nur so ist es möglich, den passenden Einsatz für Sie zu finden. So macht nicht nur Ihnen die Arbeit Spaß, sondern Sie sind auch für uns die beste Werbung bei unserem Kunden: Ein motivierter und glücklicher Mitarbeiter bringt auch gute Leistungen und das Ergebnis ist ein zufriedener Kunde.
Sollte es dennoch einmal Fragen oder Probleme geben, stehen Ihnen unsere Personaldisponenten sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite und wir finden gemeinsam eine Lösung.
Unsere Kunden sind bekannte und renommierte Unternehmen, aber auch regionale, mittelständische und kleine Betriebe im Großraum Nürnberg, Fürth, Erlangen. Das heißt in einem Gebiet, das auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist. Da viele Personalchefs von den Leistungen unserer Mitarbeiter überzeugt sind und uns bevorzugt einsetzen, schließen wir zahlreiche Aufträge mit Stammkunden ab.
Ja. Unsere Mitarbeiter erhalten aufgrund Ihrer hohen Qualifikation, Ihres Engagements und unserer passenden Auswahl sehr oft Angebote von den jeweiligen Unternehmen, bei denen sie gerade arbeiten ... und wo kann man besser zeigen, was man kann, als am Arbeitsplatz? Übrigens: Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich direkt von uns vermitteln zu lassen.
Grundsätzlich sind Einsätze von einigen Tagen bis zu mehreren Monaten oder auch Jahren möglich. Seit Januar 2004 dürfen Zeitarbeitsunternehmen Mitarbeiter unbefristet in ein Unternehmen überlassen. Diesen Vorteil nutzen viele Unternehmen gerade in schwierigen Zeiten und bei größeren Projekten. Der Großteil der Einsätze ist deshalb langfristig, heutzutage sehr oft mit der Option auf Übernahme in den Kundenbetrieb.
Als Arbeitnehmer bei der Rohkamp Personalmanagement GmbH genießen Sie den gleichen gesetzlichen Kündigungsschutz wie in einem anderen konventionellen Unternehmen auch.
Selbstverständlich!
Genauso wie jeder andere Arbeitgeber zahlen wir Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Das heißt für Sie: Sie haben die gleichen Rechte und Absicherungen wie in einem anderen Arbeitsverhältnis.
Sie haben Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und während des Mutterschutzes.
Das sind wir, die Rohkamp Personalmanagement GmbH und zwar unabhängig davon, bei welchem Unternehmen Sie gerade von uns eingesetzt sind.
Arbeitnehmerüberlassung ist die gesetzliche Bezeichnung für "Zeitarbeit", die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt ist. Dabei "überlassen" wir die bei uns fest angestellten Mitarbeiter an unsere Kundenunternehmen für Projekte, bei Auftragsspitzen oder Urlaubs-, Krankheits- und Elternzeit-Vertretungen etc. Sehr oft führen diese "Überlassungen" zu dauerhaften Übernahmen beim Kundenbetrieb.
Im Gegenteil: Verträge mit einem Zeitarbeitsunternehmen sind in der Regel unbefristete Arbeitsverträge mit allen üblichen Sozialleistungen wie bei jedem anderen konventionellen Arbeitgeber auch. Nur auf besonderen Wunsch werden befristete Arbeitsverträge abgeschlossen.
Zeitarbeitnehmer verdienen meistens weniger Geld als vergleichbare festangestellte Mitarbeiter des Entleiherbetriebs. Je nach Branche schwankt das Gefälle unterschiedlich stark. Wie ist die Entlohnung von Zeitarbeitnehmern rechtlich geregelt und welche Rolle spielen Tarifverträge dabei?
In Deutschland sind zurzeit über 900.000 Menschen bei einem Personaldienstleister als Zeitarbeitnehmer beschäftigt, das sind etwa zwei Prozent aller Erwerbstätigen. Die Zeitarbeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt, das im Prinzip den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit" vorschreibt. Gemäß § 10 Nr.2, 1.Halbsatz AÜG sind Vereinbarungen unwirksam, „die für den Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher schlechtere als die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts vorsehen". Dadurch werden die Arbeitsbedingungen und die Vergütung der Zeitarbeitnehmer gesetzlich geregelt
Im 3. Halbsatz wird jedoch eine Ausnahme vom Grundsatz der Gleichstellung der Zeitarbeitnehmer zugelassen, wonach ein Tarifvertrag abweichende Regelungen zulassen kann. So ist der Gleichstellungsgrundsatz durch Tarifverträge gestaltbar.
Momentan gibt es noch zwei bedeutende Tarifwerke in der bundesdeutschen Zeitarbeitsbranche. Die Arbeitgeberverbände – Interessengemeinschaft deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und Bundesverband Zeitarbeit (BZA, heute BAP) – haben im Jahr 2003 jeweils Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft des DGB abgeschlossen. Das Tarifwerk zwischen dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und der Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) bzw. das mehrgliedrige Tarifwerk des AMP mit den Einzelgewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbunds haben seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 (Az.: 1 ABR 19/10) an Bedeutung verloren. Im Jahr 2011 sind BZA und AMP zum Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) fusioniert, die Tarifwerke bleiben jedoch bis zum Ende der regulären Laufzeit (2013) bestehen.
Etwa 85 Prozent der 900.000 Zeitarbeitnehmer, mithin die überwiegende Zahl, arbeiten zu den Bedingungen eines Branchentarifwerks, so dass die gesetzliche Regel der Gleichstellung der Zeitarbeitnehmer zur Ausnahme geworden ist.
Ab einer Einsatzdauer von sechs Wochen im selben Unternehmen können Zeitarbeitnehmer zukünftig mehr Lohn bekommen. Das sehen die neu ausgehandelten Branchenzuschläge für die Zeitarbeit vor. Wie hoch die Aufschläge sind, wird für jede Branche separat verhandelt. Das Ergebnis: Eine Vielzahl unterschiedlicher Tarifverträge, die eine Orientierungshilfe notwendig macht.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen forderte von den Verhandlungsparteien Anfang 2012 umgehend eine tarifliche Lösung, um die mögliche Lohnlücke zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammbelegschaft zu schließen. Eine erste Einigung gab es schließlich im Mai zwischen den Zeitarbeitsverbänden BAP und iGZ sowie der IG Metall für Einsätze im Bereich Metall/Elektro. Man verständigte sich auf ein stufenartiges Branchenzuschlagsmodell, nachdem Zeitarbeitnehmern, abhängig von der Dauer ihres Einsatzes bei einem Unternehmen, Aufschläge auf den Tariflohn Zeitarbeit zustehen. Für Die Branchen Chemie, Kunststoff, Kautschuk und Eisenbahn einigte man sich ebenfalls und es wurden vergleichbare Branchenzuschlagstarifverträge abgeschlossen. Mit Verdi werden derzeit erste Sondierungsgespräche geführt. Da es jedoch keine branchenübergreifende Equal-Pay-Regelung gibt und somit für jede Branche, die gültigen Aufschläge eigens ausgehandelt werden müssen, kommt es zu einer Vielzahl unterschiedlicher Zuschlagsmodelle.